- Studienplatz trotz Ablehnungsbescheid – was kannst du tun?
- Grund der Ablehnung erfragen
- Wenn es nicht genügend Studienplätze gibt
- 1. Das Nachrückverfahren
- 2. Das Losverfahren
- 3. Alternative Studiengänge und Hochschulen
- 4. Auslandsstudium
- 5. Wartezeit überbrücken
- 6. Rechtliche Schritte einleiten
- Die Klage
Das Gymnasium erfolgreich hinter sich gelassen, ein ordentliches Abitur in der Tasche und nun ab an die Uni! Ganz so leicht gelingt der Einstieg ins Studienleben leider nicht immer. Denn viele Abiturienten fallen aus allen Wolken, wenn sie für den gewünschten Studiengang einen Ablehnungsbescheid erhalten. Doch noch ist nicht aller Tage Abend , und eine Ablehnung ist noch lange kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Hier erfährst du, was du tun kannst, wenn deine Uni dich abgelehnt hat.
Grund der Ablehnung erfragen
Zunächst einmal ist es wichtig herauszufinden, weshalb du die Zulassung für das gewünschte Studienfach nicht erhalten hast. In dem Schreiben, das die Universität versendet hat, wirst du weitere Informationen dazu finden. Manchmal liegt der Grund in einem Fehler bei der Einschreibung. Die häufigsten Gründe, weshalb die Bewerbung um einen Studienplatz nicht angenommen werden konnte, sind:
- Frist für die Einschreibung ist abgelaufen
- Der Bewerber erfüllt die Anforderung für den Studienplatz nicht
- Die Unterlagen sind nicht vollständig
Bevor du dich also um einen Studienplatz bewirbst, ist es immer wichtig, sich frühzeitig über Fristen, Anforderungen, mögliche Zulassungsbeschränkungen etc. zu informieren und rechtzeitig die geforderten Unterlagen wie beispielsweise die Zeugnisunterlage bereitzustellen. Der Bewerbungsschluss für das Wintersemester ist jeweils immer schon im Sommer, entsprechend frühzeitig muss man sich für das Sommersemester einschreiben.
Ist die Ablehnung aufgrund solcher Fehler erfolgt, kannst du zum nächsten Semester mit entsprechender Vorbereitung einen neuen Anlauf starten. Sollte dir nicht klar sein, warum du einen Ablehnungsbescheid erhalten hast, ist es wichtig, sich mit der zuständigen Hochschule in Verbindung zu setzen und nachzufragen. Aufklärung und Unterstützung erhältst du im Studentensekretariat , das erste Anlaufstelle für die Bewerbung, die Zulassung, die Ablehnung und die Immatrikulationen und Exmatrikulationen ist.
Wenn es nicht genügend Studienplätze gibt
Es gibt immer mehr junge Menschen, die ein Hochschulstudium anstreben. Aktuell bekommt an vielen Universitäten aber nur jeder fünfte einen Studienplatz. Deshalb gibt es für viele sehr beliebte Fächer eine Zulassungsbeschränkung. Und diese kann Grund dafür sein, dass du einen negativen Bescheid erhältst. Viele Studiengänge setze einen Numerus Clausus voraus d.h. der problemlose Zugang zum Fachstudium ist nur mit einem festgesetzten Notendurchschnitt möglich. Wie hoch dieser Notendurchschnitt sein muss, wird von Hochschule zu Hochschule individuell festgelegt, je nachdem, wie viele Bewerber es gibt.
Die Wahrscheinlichkeit, aufgrund eines zu begehrten Studienganges eine Absage zu erhalten, ist relativ hoch. Doch auch das ist kein Grund, die eigenen Pläne zu begraben. Es gibt zahlreiche Alternativen .
1. Das Nachrückverfahren
Es gibt immer die Möglichkeit, über das Nachrückverfahren doch noch zu dem gewünschten Studienplatz zu kommen . Über die Chance gibt der Ablehnungsbescheid genauer Auskunft, denn üblicherweise wird hierin die Auswahlgrenze mitgeteilt. Das bedeutet, aus dem Schreiben ist ersichtlich, wie viele Bewerber aus der Rangfolge aufgenommen wurden und welchen Platz du in dem Ranking belegst. Möglicherweise gibt es einen recht geringen Abstand zu dem letzten Bewerber, der noch aufgenommen wurde. Dann kannst du zu Recht darauf hoffen, bei einem der Nachrückverfahren unter den Glücklichen zu sein. Schließlich gibt es immer Studienanwärter, die es sich anders überlegen.
2. Das Losverfahren
Auch bei einem Studienfach, das einem Numerus Clausus unterliegt, gibt es ein etwas breitgefächertes Auswahlsystem. Es erhalten also nicht nur Studenten mit dem gewünschten Notendurchschnitt einen Studienplatz. Ein bestimmtes Kontingent wird auch an jene vergeben, die entweder nachrücken, eine bestimmte Wartezeit absolviert haben oder per Los bestimmt werden. Am Losverfahren teilzunehmen ist immer eine Chance, doch noch zugelassen zu werden.
3. Alternative Studiengänge und Hochschulen
Der Blick über den Tellerrand lohnt sich. Auch wenn es vielleicht nicht die Wunschuni ist, so kannst du unter Umständen dein Wunschstudium einfach an einer anderen Uni studieren. Es lohnt sich beispielsweise, kleinere Hochschulen in weniger stark frequentierten Regionen in Betracht zu ziehen. Oft ist das gewünschte Fach an einer anderen Uni zulassungsfrei. Manchmal ist sogar die freie Einschreibung noch bis kurz vor Studienbeginn möglich. Alternativ kannst du dich nach Studiengängen umsehen, die fachverwandt sind, aber ebenso ohne Zulassungsbeschränkung angeboten werden .
4. Auslandsstudium
Eine großartige Alternative stellt ein Studium im Ausland dar. Dazu muss es nicht gleich Tausende von Kilometern weit fort gehen. Im unmittelbaren Ausland wie beispielsweise in den Niederlanden, sieht die Studienplatzsituation gleich viel besser aus, eine Einschreibung ist manchmal unkompliziert noch kurzfristig möglich. Dazu gibt es viele Studiengänge, die in Englisch angeboten werden, andere Sprachkenntnisse sind gar nicht nötig. Der Vorteil bei einem Auslandsstudium ist der hohe Erfahrungswert, der dir auch in deinem Lebenslauf zu Gute kommen wird.
5. Wartezeit überbrücken
Ist die Anmeldefrist verstrichen, heißt es nur, ein Semester zu überbrücken. Stehst du auf einer Warteliste, sind es manchmal mehrere Monate oder sogar Jahre, die du warten musst, um doch noch einen Zulassungsbescheid zu erhalten.
Es gibt viele Möglichkeiten, diese Wartezeit sinnvoll zu nutzen:
- Jobben – möglichst in einem studienverwandten Nebenjob (hier gibt es auch beim zuständigen Arbeitsamt einige Angebote)
- Eine Ausbildung, die fachverwandt ist und für das Studium als Basis dienen könnte (Information über die verschiedenen Ausbildungsberufe erhältst du beim Jobcenter)
- Freiwilliges soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst
6. Rechtliche Schritte einleiten
Wenn alle anderen Möglichkeiten keine Alternative darstellen, ist die letzte Chance der Rechtsweg. Der Ausgang ist hier allerdings ungewiss.
Innerhalb einer vierwöchigen Frist solltest du auf jeden Fall gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen. Das geschieht direkt bei der zuständigen Stelle, von der du die Ablehnung erhalten hast. Dieser Widerspruch hat schriftlich und ohne vorgeschriebene Form zu erfolgen, ist aber notwendig, um die rechtliche Grundlage für alle weiteren Schritte zu gewährleisten. Der Widerspruch wird in der Regel von der Universität abgeschmettert.
Der nächste Schritt ist dann die Klage gegen den Ablehnungsbescheid
Die Klage
Da es sich bei der Ablehnung durch die Hochschule um einen Verwaltungsakt handelt, besteht die Möglichkeit, diese entsprechend juristisch anzufechten.
Das Prozedere ist wie folgt:
Zunächst erfolgt ein Kapazitätsantrag an die Hochschule. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Uni möglicherweise ihre Kapazitäten nicht vollends ausschöpft. Dieser Schritt erfolgt relativ formlos, indem du in einem Schreiben die Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der Kapazität beantragst. Ist dieser Schritt erfolglos, ist ein beim zuständigen Verwaltungsgericht ein Eilauftrag zu stellen. Dieser „ Antrag auf einstweilige Anordnung “ kann relativ formlos sein. Auf der Seite des Allgemeinen Studierendenausschusses AStA der Hochschule findest du oft auch entsprechende Vorlagen.
Damit ist die Studienplatzklage in Gang gesetzt. Nun empfiehlt es sich, einen Anwalt zurate zu ziehen, der über das notwendige Detailwissen verfügt, um eine gute Chance auf Erfolg zu haben.
Die Widerspruchsklage hat einige deutliche Nachteile:
- Die Beauftragung eines Fachanwaltes für Hochschulrecht ist nicht günstig, auch das Gerichtsverfahren kann teuer werden (Tipp: Sammelklage mit anderen Bewerbern in Betracht ziehen )
- Aussicht auf Erfolg ist sehr ungewiss
- Viele Universitäten sichern sich mit entsprechenden Formalien im Vorfeld gegen solche Klagen ab
- Die gerichtliche Entscheidung kann einige Monate in Anspruch nehmen – es kommt also doch wieder zu einer Wartezeit
Ob sich eine Klage für dich lohnt, ist fraglich. Die ersteren Alternativen sind ganz sicher die zielführenderen.