Absolute Freiheit gibt es nicht

Die meisten Menschen fühlen sich in ihrer Freiheit eingeschränkt, wenn ihnen etwas genommen wird. Das kann die Freiheit sein, etwas zu tun, es kann Besitz sein oder eine Fähigkeit. Freiheitsverlust kann aber auch ein Gefühl sein, wenn ein gesetztes Ziel in unerreichbare Ferne rückt oder sich das Umfeld so verändert, dass das Wohlgefühl beeinträchtigt ist. Dass manches zu akzeptieren ist, müssen schon Kinder lernen. Einschränkungen sind ein wichtiger Teil der Erziehung. Kinder, die keine Grenzen ihrer Freiheit erfahren, entwickeln sich zu Tyrannen, die gesellschaftsunfähig sind. Das liegt einfach daran, dass die Freiheit des Einzelnen dort endet, wo die der anderen anfängt. Das zu akzeptieren, ist ein lebenslanger Lernprozess. Es liegt in der Natur des Menschen, dass er Ressourcen und Freiheiten für sich beanspruchen will und sich dabei auch über die Interessen anderer hinwegsetzt. Rücksichtnahme zulasten der eigenen Freiheit setzt ein hohes Maß an Sozialkompetenz voraus. Es erfordert aber auch genug Selbstbewusstsein, damit die Opferbereitschaft nicht zur Selbstaufgabe führt. 

 

Die Wahrnehmung über das, was politisch in diesem Land passiert, ist subjektiv. Je weniger sich der Einzelne mit der Einschätzung anderer befasst oder die eigene Empfindung in Frage stellt, umso stärker wird das Gefühl, zu kurz zu kommen. Dieses Gefühl wird genährt, wenn Medien und das persönliche Umfeld ebenso argumentieren. Die Aufgabe der Medien, der Gesellschaft und der Politik ist aber, den Blick für die Gegenmeinung zu schärfen und sich aus den verschiedenen Einschätzungen eine objektivere und reflektierte Meinung zu bilden. Die eine Wahrheit gibt es nicht. Das demokratische Grundverständnis, getragen durch die Verfassung unseres Landes, setzt voraus, dass die Mehrheit entscheidet. Das bedeutet nicht, dass die Minderheit untergeht. Auch wenn die, die es betrifft, sich durch ihre politische oder religiöse Überzeugung oder auch durch den eigenen Status legitimiert fühlen. Private Autonomie ist durch öffentliche Autonomie begrenzt (Vgl. Jan Schapp, S. 237, 2008).

 

Jeder hat ein Recht auf Sicherheit. Niemand darf bedroht oder verletzt werden. Bedrohungen können aber auch gefühlt sein, zum Beispiel weil sich Lebensumstände verändern, die den Betroffenen verunsichern. Hier sind Gesellschaft und Politik gefragt, die Unsicherheiten zu analysieren, zu bewerten und im Rahmen des Möglichen zu beseitigen. 

 

Immanuel Kants meinte, dass die Rechtsordnung und die Staatsordnung ein System vernünftiger Ordnung der Freiheit sein soll. Eine Gesellschaft kann nur funktionieren, wenn sich alle an die Regeln halten. Blinde Menschen haben das Recht, dass ihr Fortkommen im öffentlichen Raum erleichtert wird. Leitsysteme sollen ihnen dabei helfen. Die Kosten trägt die solidarische Gemeinschaft über Steuergelder. Das gilt unabhängig davon, dass blinde Menschen eine Minderheit darstellen. Diese Entlastung darf nicht von Sehenden als Ungerechtigkeit empfunden werden. Das kommt aber zunehmend vor. Die Grundhaltung: „Ich habe es aber auch nicht leicht“, scheint sich immer öfter durchzusetzen. Erstaunlich ist dabei zu beobachten, dass die Reduzierung der eigenen Möglichkeiten oft selbst verursacht ist. Was bei blinden Menschen nicht der Fall ist. Wer seine Religion zum Maßstab aller Dinge macht, eine bestimmte Philosophie nicht nur selbst lebt, sondern gefälligst von allen gelebt sehen will, zeigt Intoleranz und wird von der Gesellschaft in die Schranken gewiesen (Vgl. Reinhold Zippelius, 2011).

 

Einer der größten Errungenschaften ist die Freiheit, Entscheidungen zu fällen. Dabei handelt es sich vor allem um persönliche Freiheiten, wie die Entscheidung für die Ausbildung, den Beruf, die Lebensführung, das persönliche Umfeld und die Berufswahl.

Die Freiheit, sich zu entscheiden, beinhaltet nicht das Recht auf Unterstützung bei der Realisierung. Sie beinhaltet lediglich das Recht darauf, bei der Umsetzung nicht durch staatliche Gewalt gehindert zu werden. Das sieht die Verfassung der Bundesrepublik in dieser Form vor. Die Leistung muss jeder selbst erbringen. Es gibt also kein verbrieftes Recht auf einen barrierefreien Zugang in die Berufswelt (Vgl. Jan Schapp, 2017).

 

Frei zu sein bedeutet nicht, keine Verpflichtungen zu haben. Vor diesem Hintergrund wird Freiheit oft fälschlicherweise mit verpflichtungsfrei gleichgesetzt. Das Gegenteil ist der Fall. Je freier Menschen sind, umso eigenverantwortlicher müssen sie handeln. Der Gegensatz ist ein gelenktes Leben mit erkennbar zugeordneten Aufgaben, mit begrenzten Freiheiten und Pflichten. Das ist es auch, was vielen Menschen zu schaffen macht. Frei zu sein, bedeutet eben nicht, keine Verantwortung übernehmen zu müssen, sondern bezeichnet genau das Gegenteil.

 

Studierende heute sind sehr frei. Auslandssemester sind längst nicht mehr abhängig von kaum erreichbaren Kriterien, sondern von der selbst erbrachten Leistung. Das heißt dennoch, dass die Anforderungen hoch sind. Hilfe bekommen Studierende in den Hochschulen und dort vor allem in den Beratungsstellen. Im Zweifel helfen auch die Jobcenter. Studierende sollten auch weiterhin den Austausch mit ihren Professorinnen und Professoren suchen und sich bewusst machen, dass es an allen Universitäten gute Ansprechpartner mit ausreichend Erfahrung gibt, die zur Problemlösung beitragen können. Auch Arbeitsgruppen tragen maßgeblich dazu bei, dass Unklarheiten beseitigt werden können. Hinzukommen die Partner-Hochschulen, die Auslandssemester anbieten und damit den Studierenden völlig neue Einblicke ermöglichen. 


Quellenverzeichnis

 

Schapp, Jan (2008): Die Grenzen der Freiheit in Jan Schapp Über Freiheit und Recht, 

Tübingen: Mohr Siebeck.

 

Schapp, Jan (2017): „Freiheit, Moral und Recht“, 2. Aufl., Tübingen: Mohr Siebeck.

 

Zippelius, Reinhold (2011): Rechtsphilosophie, 6. Aufl., München.