Studentenversicherung: Diese Versicherungen brauchen Studenten


Studentenversicherung: Diese Versicherungen brauchen Studenten
Inhaltsverzeichnis
  1. Studentenversicherung: Diese Versicherungen brauchen Studenten
  2. Personenversicherungen
  3. Kranken- und Pflegeversicherung
  4. Berufsunfähigkeitsversicherung
  5. Unfallversicherung
  6. Vermögensversicherungen
  7. Sachversicherungen
Mit der Aufnahme eines Studiums gehen große Veränderungen einher: die Umstellung vom Schulunterricht auf selbstbestimmtes Lernen, die Abnabelung vom Elternhaus, vielleicht der Umzug in eine andere Stadt. Versicherungen sind in dieser Phase ein wichtiges Thema. Kaum jemand beschäftigt sich gern damit – dennoch ist es wichtig, sich auch mit den Risiken der neuen Lebenssituation auseinanderzusetzen und sich durch den Abschluss von Versicherungsverträgen gegen die finanziellen Folgen von Unglücken abzusichern.


Personenversicherungen


Kranken- und Pflegeversicherung


Kranken- und Pflegeversicherung sind in Deutschland Pflichtversicherungen. Ist mindestens ein Elternteil gesetzlich versichert, besteht bis zum 25. Lebensjahr ein Recht auf kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Allerdings sind hierbei Grenzen für Einkommen und Arbeitszeit zu beachten. Zulässig sind Minijobs bis zu 450 € Monatseinkommen und zwanzig Wochenstunden sowie kurzfristige Beschäftigungen, zum Beispiel in den Semesterferien.

Alternativ können Studenten auch eine spezielle private Krankenversicherung (studentische PKV) abschließen. Sie bietet in der Regel bessere Leistungen als die GKV, bleibt aber trotzdem günstig im Vergleich zu einer normalen PKV. Das liegt daran, dass keine Rückstellungen für das Alter gebildet werden. Viele PKV-versicherte Studenten erzielen nach dem Studium zunächst Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze und müssen deshalb in die GKV zurück. Altersrückstellungen haben also für die studentische PKV keinen Sinn.


Berufsunfähigkeitsversicherung


Der Staat bzw. die Sozialversicherung haben sich aus der Versorgung berufsunfähiger Menschen weitestgehend zurückgezogen. Es gibt nur noch eine Erwerbsminderungsrente, und auch die nur dann, wenn der Versicherte mindestens fünf Jahre vor der Erwerbsunfähigkeit gesetzlich rentenversichert war und in dieser Zeit mindestens drei Jahre lang Beiträge gezahlt hat. Bei Studierenden ist dies in aller Regel nicht der Fall, sie wären auf Sozialhilfe angewiesen. Private Vorsorge ist deshalb Pflicht.

Entgegen weit verbreiteter Meinung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) nicht erst mit Eintritt in das Arbeitsleben sinnvoll. Der Student sichert mit einer BU-Versicherung das Risiko ab, dass er durch Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall das Studium nicht beenden und den angestrebten Beruf deshalb nie ausüben kann. Viele Versicherer bieten für diese Zeit günstige Einsteigertarife, die sich später ohne neue Gesundheitsprüfung zu einer vollwertigen BU-Versicherung ausbauen lassen.


Unfallversicherung


Während des Studiums besteht zwar Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, aber die meisten Unfälle ereignen sich in der Freizeit. Während die BU-Versicherung laufendes Einkommen ersetzt, ist die Leistung einer Unfallversicherung geeignet, einmalige Kosten wie behindertengerechten Umbau eines Hauses oder die Anschaffung eines geeigneten Fahrzeugs zu finanzieren. Wichtig ist deshalb eine ausreichende Grundsumme für Invalidität und ein hoher Progressionssatz, der bei schweren Verletzungen zu einer überproportional steigenden Leistung führt. Wer zum Beispiel 50.000 Euro Grundsumme mit 1000 % Progression versichert, erhält bei Vollinvalidität eine halbe Million Euro. Auf Nebenleistungen wie Tagegeld und Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen kann man dagegen verzichten und so den Beitrag reduzieren.


Vermögensversicherungen


Hierunter fallen vor allem Haftpflichtversicherungen. Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Auto, Motorrad, Mofa oder E-Bike mit Moped-Kennzeichen ist gesetzlich vorgeschrieben. Keine Pflicht, aber sehr sinnvoll, ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung (PHV). Der Grund: Nach dem Gesetz haften Sie schon bei leichter Fahrlässigkeit für den Schaden mit Ihrem gesamten Vermögen und allem, was Sie in Zukunft verdienen. Eine einzige Unachtsamkeit, etwa als Radfahrer oder Fußgänger im Straßenverkehr, kann Sie für den Rest Ihres Lebens in den Ruin stürzen. Für rund hundert Euro im Jahr übernimmt die PHV dieses Risiko in Millionenhöhe und verteidigt Sie zudem gegen unberechtigte Forderungen.

Unverheiratete Studierende benötigen häufig keine eigene PHV, weil sie über ihre Eltern versichert bleiben. Dies gilt üblicherweise während der ersten Ausbildung, die sich unmittelbar an die Schulzeit anschließt, und umfasst dann zum Beispiel Bachelor- und Masterstudiengang. Die Regelungen können sehr unterschiedlich sein. Es gibt Altersgrenzen, die von Versicherer zu Versicherer verschieden sind. Ein Blick in den Vertrag der Eltern oder eine Nachfrage beim Versicherungsunternehmen bzw. Vermittler sind deshalb wichtig.


Sachversicherungen


Versicherungen für einzelne, oft geringwertige Sachen wie Handy- und Brillenversicherung kann man sich in der Regel sparen. Sie sind für die gebotene Leistung meist zu teuer. Besteht am Studienort ein eigener Hausstand, sollten Sie aber über eine Hausratversicherung nachdenken. Selbst auf kleiner Wohnfläche kommen erhebliche Werte von mehreren zehntausend Euro zusammen. Als Faustregel gilt: 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche sollten versichert werden.
  • Wohnen Sie im Studentenwohnheim, besteht in der Regel Versicherungsschutz über die Hausratversicherung der Eltern. Die zeitlich begrenzte Außenversicherung wird entsprechend erweitert, ist aber üblicherweise summenmäßig limitiert, zum Beispiel auf 10 % oder 20 % der Versicherungssumme für die elterliche Wohnung.
  • Haben Sie eine eigene Wohnung mit Kochgelegenheit, Sanitärbereich usw., gilt das als eigener Hausstand. Besonders umfassende Hausratversicherungen sehen auch hier Versicherungsschutz vor, normalerweise muss der Student in diesem Fall aber eine eigene Versicherung abschließen.

Die Hausratversicherung ersetzt Hausratgegenstände zum Neuwert, wenn sie durch bestimmte Gefahren wie Brand, Einbruch, Leitungswasser, Sturm und – bei besonderer Vereinbarung – weitere Naturgefahren wie Überschwemmung und Erdbeben zerstört oder beschädigt werden bzw. abhandenkommen. Sie lässt sich erweitern, zum Beispiel auf einfachen Diebstahl von Fahrrädern oder das Aufbrechen eines Autos. Wer unterwegs mehr Schutz will, kann eine Reisegepäckversicherung abschließen.