Neben dem Studium selbstständig arbeiten - Wie geht das und worauf müsst ihr achten?


Neben dem Studium selbstständig arbeiten - Wie geht das und worauf müsst ihr achten?
Inhaltsverzeichnis
  1. Neben dem Studium selbstständig arbeiten - Wie geht das und worauf müsst ihr achten?
  2. Wie werde ich studentische*r Freelancer*in?
  3. Anmeldung beim Finanzamt
  4. Bin ich Freiberufler*in oder Gewerbetreibende*r?
  5. Wie finde ich Aufträge als Freelancer*in?
  6. Was ist als studentische*r Freelancer*in sonst zu beachten?
  7. Muss ich als studentische*r Freelancer*in Steuern zahlen?
  8. Krankenversicherung, BAföG und Kindergeld als Freelancer*in?
  9. Fazit
Für viele Studierende zählt die Finanzierung des Studiums und des Lebensunterhalts zu den größten Herausforderungen. Gerade wenn die Unterstützung durch die Eltern oder BAföG nicht mehr ausreicht, bleibt dir oft nichts anderes übrig, als einen Nebenjob anzutreten. Oftmals bringen die klassischen Jobs für Studierende, wie etwa Kellnern oder Kassieren, jedoch einige Nachteile mit sich. Die Arbeitszeiten liegen spät in der Nacht oder kollidieren mit deinen Vorlesungen, die Bezahlung ist miserabel und die Aufgaben sind eintönig und kreativ wenig fordernd.

Eine mögliche Alternative ist es, als Freelancer*in neben dem Studium selbstständig zu arbeiten. Als studentische*r Freelancer*in genießt du viele Vorteile: Du suchst dir deine Kunden selbst aus, hast flexible Arbeitszeiten, kannst dich kreativ verwirklichen, kannst selbstständig von überall aus arbeiten, aus deiner heimischen Kleinstadt, auf einer Reise aus London, Dubai oder sogar aus Paguera in Mallorca und sammelst gegebenenfalls bereits während des Studiums wichtige praktische Erfahrungen in deinem Fachgebiet.

Wie du Freelancer*in wirst und was es dabei zu beachten gibt, haben wir in diesem Artikel für dich zusammengefasst - schnell und unkompliziert.


Wie werde ich studentische*r Freelancer*in?

Zunächst noch einmal eine kleine Definition des Begriffs:
Damit du als studentische*r Freelancer*in giltst, musst du an einer Hochschule eingeschrieben und gleichzeitig beim Finanzamt als freiberuflich oder gewerbetreibend angemeldet sein. Als Freiberufler*in übst du selbstständig einen sogenannten Tätigkeitsberuf aus, was unter anderem wissenschaftliche, erzieherische, unterrichtende, schriftstellerische oder künstlerische Tätigkeiten abdeckt. Findest du deine Tätigkeit hier nicht wieder, ist es höchstwahrscheinlich nötig ein (Klein-)gewerbe anzumelden. Wenn du dir nicht sicher bist, ob dein Arbeitsfeld den Tätigkeitsberufen zuzuordnen ist, kannst du dies vorher mit dem Finanzamt abklären.


Anmeldung beim Finanzamt

Um Freelancer*in zu werden, musst du dich zunächst einmal beim zuständigen Finanzamt steuerlich melden. Dazu füllst du den sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Meldest du ein Gewerbe an, bekommst du den Fragebogen zugeschickt. Andernfalls musst du ihn dir proaktiv aus dem Internet holen. Diese Meldung muss innerhalb von vier Wochen nach Beginn der selbstständigen Tätigkeit erfolgen. Das Finanzamt teilt dir dann nach der steuerlichen Erfassung eine Steuernummer zu (nicht zu verwechseln mit der 11-stelligen Steuer-ID, die du bereits bei deiner Geburt bekommst). Diese Steuernummer musst du fortan auf deinen Rechnungen angeben.


Bin ich Freiberufler*in oder Gewerbetreibende*r?

Das Finanzamt wird dich mithilfe des eingereichten Fragebogens entweder als freiberuflich oder als gewerbetreibend einstufen. Es sei denn, du hast vorab bereits ein Gewerbe angemeldet. Für studentische Freelancer*innen ist diese Unterscheidung allerdings zunächst gar nicht so wichtig. Wenn du jedoch in Erwägung ziehst, auch nach dem Studium selbstständig weiterzuarbeiten, solltest du dich über diesen Punkt genauer informieren.

Grundsätzlich entscheidend für die Unterteilung sind dabei die Art der Tätigkeit, die Ausbildung, die dafür nötig war, und die Gesellschaftsform, für die du dich entschieden hast.


Wie finde ich Aufträge als Freelancer*in?

Um als Freelancer*in an Aufträge zu kommen, stehen dir viele Möglichkeiten offen. So kannst du dich etwa zunächst in deinem Bekanntenkreis umhören, ob dort deine Hilfe benötigt wird. Eine vielversprechende Quelle sind auch schwarze Bretter und Zeitungsannoncen. Den größten Erfolg wirst du aber wahrscheinlich über Online-Plattformen haben, die sich auf Freelancer*innen spezialisiert haben. Gerade für Einsteiger*innen empfiehlt sich die Plattform Freelance Junior, die sich speziell an studentische Freelancer*innen richtet. Hier hast du die Möglichkeit, erste Aufträge zu finden und so dein Portfolio aufzubauen. 

Bei fast allen Online-Plattformen kannst du doch kostenfrei registrieren und ein Profil mit deinem Tätigkeitsfeld erstellen. Die Plattformen arbeiten mit einer großen Zahl von Auftraggeber*innen zusammen, wodurch dir schnell eine Vielzahl passender Aufträge vermittelt werden können.


Was ist als studentische*r Freelancer*in sonst zu beachten?


Muss ich als studentische*r Freelancer*in Steuern zahlen?

Als Freelancer*in solltest du Einkommens- und Umsatzsteuer im Auge haben. Erstere musst du nicht zahlen, wenn dein jährlicher Gewinn unter dem Grundfreibetrag liegt (aktuell 9.408 € für Ledige). Übersteigt dein Gewinn diese Grenze, wird die Einkommenssteuer auf Grundlage der Höhe des Gewinns und anderer Faktoren (Familienstand, Anzahl der Kinder) berechnet.

Die Umsatzsteuer wird grundsätzlich auf alle von dir getätigten Umsätze erhoben. Allerdings kannst du am Anfang deiner Tätigkeit die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. In diesem Fall musst du keine Umsatzsteuer ausweisen. Dies darfst du solange du im vergangenen Jahr weniger als 22.000 € umgesetzt hast und im aktuellen Jahr aller Voraussicht nach nicht mehr als 50.000 € umsetzen wirst. Beachte: Umsatz ist nicht gleich Gewinn.


Krankenversicherung, BAföG und Kindergeld als Freelancer*in?

Was die Krankenversicherung betrifft, gelten für dich als Freelancer*in ähnliche Vorgaben, wie für Studierende mit gewöhnlichen Nebenberufen. Du kannst weiterhin familienversichert bleiben (bis zum 25. Lebensjahr) oder die günstigeren Studierendentarife in Anspruch nehmen, solange dein Studium den Hauptteil deiner Zeit einnimmt. Außerhalb der Semesterferien und des Wochenendes darf deine Arbeitszeit deshalb 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Zusätzlich gibt es Verdienstgrenzen, die aber von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren. Wenn du glaubst, über diese Verdienstgrenzen hinauszukommen, wende dich am besten direkt an deine Krankenkasse.

Auch für das Kindergeld gilt diese 20-Stunden-Grenze. Solange diese nicht überschritten wird, hat deine Tätigkeit als Freelancer*in keinen Einfluss darauf.

Anders sieht das beim Thema BAföG aus. Hier liegt die Freigrenze für studentische Freelancer*innen bei 4.221 € pro Jahr. Bleibst du unter dieser Grenze, hat dies keinen Einfluss auf deinen BAföG-Satz. Kommst du über diesen Betrag, wird der Überschuss dementsprechend vom BAföG-Satz abgezogen. Wichtig ist, dass du das BAföG-Amt rechtzeitig über deine Einnahmen informierst! Anders als bei klassischen Studierendenjobs musst du deine Einnahmen bei der Beantragung schätzen, was natürlich auch dazu führen kann, dass deine Angabe – zumindest nach ein paar Jahren – stark von deiner Einschätzung abweicht.


Fazit

Das Arbeiten als studentische*r Freelancer*in bringt einige bürokratische Hürden mit sich, vor denen man aber auch keine zu große Angst haben sollte. Sicher ist diese Art der Arbeit nicht für jeden das richtige – aber gerade all die, die flexibel arbeiten möchten, sollten sich einmal mit dieser Option auseinandersetzen.