Förderung von Elektroautos: Subventionen für Kauf, Ladestationen und Strom


Förderung von Elektroautos: Subventionen für Kauf, Ladestationen und Strom
Inhaltsverzeichnis
  1. Förderung von Elektroautos: Subventionen für Kauf, Ladestationen und Strom
  2. Umwelt- und Innovationsprämie
  3. Wie kann man die Förderung beantragen?
  4. Weitere Förderungen und Anreize
Die Anzahl der verfügbaren Modelle steigt zwar, doch noch sind Elektrofahrzeuge hierzulande eher ein Nischenprodukt. Die Anschaffungskosten sind im Vergleich zu Benzinern weiterhin hoch. Um Verbrauchern den Umstieg auf ein elektrisches Fahrzeug schmackhafter zu machen, stellt die Bundesregierung Subventionen zur Verfügung. Auch Bundesländer, einzelne Städte und Kommunen sowie Energieversorger geben finanzielle Anreize für die Anschaffung eines Elektroautos und entsprechender Infrastruktur.


Umwelt- und Innovationsprämie


Im Zuge eines Corona-Konjunkturpakets hat sich die Bundesregierung bereits am 3. Juni darauf verständigt, die bisherige Förderung von Elektroautos zu erhöhen. Bis Ende 2025 können Käufer von Elektrofahrzeugen eine Kaufprämie, den sogenannten Umweltbonus erhalten. Weiterhin stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die sogenannte Innovationsprämie zusätzlich zum Umweltbonus für elektrifizierte Fahrzeuge zur Verfügung. Die erhöhte Kaufprämie gilt seit dem 8. Juli 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2021 und kann unter gewissen Voraussetzungen sogar rückwirkend in Anspruch genommen werden.
 
Die Prämie gilt sowohl für reine Elektroautos, als auch für sogenannte Plug-in-Hybride und wird zur Hälfte durch die Fahrzeughersteller, zur anderen Hälfte vom Bund finanziert. Der Netto-Listenpreis des Fahrzeugs muss unter 60.000 Euro liegen. Die Höhe der Prämie richtet sich nach Fahrzeughersteller und Modell und kann insgesamt bis zu 11.000 betragen. Eine Liste aller förderfähigen Fahrzeuge hat die BAFA veröffentlicht. Nicht nur der Kaufpreis eines Elektroautos verringert sich somit erheblich, auch das leasen entsprechender Fahrzeuge wird günstiger.


Wie kann man die Förderung beantragen?


Neben Privatpersonen und Unternehmen sind auch Körperschaften, Stiftungen oder Vereine berechtigt einen Förderantrag zu stellen. Ausgenommen sind allerdings der Bund, die Bundesländer mit ihren Einrichtungen und Kommunen sowie Automobilhersteller selbst.
 
Die Antragstellung selbst erfolgt über ein Onlineformular. Dabei gilt es zu beachten, dass die Zulassung des Fahrzeugs bereits erfolgt sein muss. Weiterhin werden folgende Unterlagen benötigt, wenn es sich um einen Kauf handelt:
  • Rechnung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • ggf. Listenpreis des Neufahrzeugs (bei Gebrauchtwagen)
  • ggf. Nachweis über eine maximale Laufleistung von 15.000 (bei Gebrauchtwagen) 
Um Vergünstigungen beim Leasing in Anspruch zu nehmen, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
  • Leasingvertrag
  • verbindliche Bestellung
  • Kalkulation der Leasingrate
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • ggf. Listenpreis des Neufahrzeugs (bei Gebrauchtwagen)
  • ggf. Nachweis über eine maximale Laufleistung von 15.000 (bei Gebrauchtwagen)
 
Nach vollständiger Antragsstellung und Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben wird der Antrag einer Überprüfung unterzogen. Bei positiver Prüfung wird der Zuwendungsbescheid erstellt und die Auszahlung auf das angegebene Konto veranlasst.


Weitere Förderungen und Anreize


– Regionale Förderprogramme
Die Förderung des Kaufs eines Elektroautos ist bundesweit einheitlich geregelt. Bei der Subventionierung der Errichtung von speziellen Ladestationen (Wallbox) für den heimischen Stellplatz oder die Garage hingegen, gelten von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen. Nordrhein-Westfalen beispielsweise bezuschusst private Ladestationen mit bis zu 2000 Euro. Einzelne Städte haben ebenfalls entsprechende Programme auf den Weg gebracht.

– Energieversorger
Viele Energieversorger bieten ihren Kunden Förderprogramme an um den Elektroverkehr (und somit ihren Stromverkauf) zu fördern. Dazu zählen neben Prämien für die Anschaffung von Elektroautos auch vergünstigte Strompreise oder ähnliches. Da hier jeder Energieversorger ganz eigene Programme auflegt, lohnt es sich, sich diesbezüglich zu informieren und beim eigenen Anbieter nachzufragen.

– Steuervorteile
Zusätzlich zur direkten Förderung des Kaufs eines Elektroautos oder einer Ladestation, können Elektroautos, die bis Ende 2020 gekauft werden für bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit werden. Dieser Steuervorteil kann sogar rückwirkend bis zum 18. Mai 2011 geltend gemacht werden, solange es sich um eine Erstzulassung handelt. Plug-in-Hybriden sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Sofern die Möglichkeit besteht, das Auto beim Arbeitgeber aufzuladen, muss dies im Gegensatz zu anderen Arbeitgebervergünstigungen als geldwerter Vorteil versteuert werden.
 
Es lohnt sich also in jedem Fall, vor dem Kauf eines Elektroautos sämtliche zur Verfügung stehenden Optionen zu überprüfen, um bestmöglich von den Förderungen profitieren zu können. Auch Personen, die bereits ein Elektrofahrzeug gekauft haben, sollten sich informieren, ob sie rückwirkend Anspruch auf entsprechende Förderungen haben.